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Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER HAULOTTE

Edition JANUAR 2024

Vertragsabschluss

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Haulotte (nachstehend der Verkäufer) und ihren gewerblichen Kunden (nachstehend die Käufer), die ein vom Verkäufer geliefertes neu hergestelltes Produkt (nachstehend die Produkte) erwerben. Alle etwaigen anderslautenden Bedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich vom Verkäufer anerkannt wurden, sind ihm gegenüber daher unabhängig vom Zeitpunkt, an dem sie ihm zur Kenntnis gebracht wurden, unwirksam.
Die für Dienstleistungen geltenden besonderen Bedingungen sind auf Anfrage erhältlich.  
1.2 Angesichts der vorstehenden Ausführungen setzt die Aufgabe der Bestellung durch den Käufer dessen vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, welche er vor der Bestellung zur Kenntnis genommen zu haben bestätigt.
1.3 Jede durch den Käufer vorgenommene Stornierung einer Bestellung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
1.4 Im Falle von Hebe- oder Fördergeräten (nachstehend die Maschinen) werden die Einigung der Parteien über den Gegenstand und den Preis und der somit vereinbarte Verkauf durch die Bestellbestätigung des Verkäufers besiegelt. Bei Ersatzteilen erfolgt die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer stillschweigend, wobei er jedoch, insbesondere im Falle einer Bestellung von nicht im Katalog geführten Produkten, Vorbehalte gegen die Bestellung des Käufers äußern kann.  
1.5 Die sich aus der Bestellung ergebenden Ansprüche dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Produkte durch ein Kreditinstitut oder eine vergleichbare Einrichtung finanziert werden. In diesem Fall ist die Finanzierung ausschließlich durch den Käufer zu gewährleisten, der den Verkäufer fünf Werktage vor dem Versand der Produkte über die Bedingungen dieser Finanzierung unterrichten muss.  
Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Finanzierung über einen seiner bevorzugten Partner anbietet, haftet er nicht für eine etwaige Ablehnung der Finanzierung durch diesen Partner.
1.6 Jede Offerte und jedes Geschäftsangebot des Verkäufers ist nur für den im jeweiligen Angebot genannten Zeitraum oder andernfalls für eine Dauer von einem (1) Monat ab der Versendung des Angebots gültig.

Preis / Bezahlung


2.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Steuern für in den Werken des Verkäufers bereitgestellte unverpackte Produkte. Der Verkäufer stellt dem Käufer alle gegebenenfalls für ihn entrichteten Steuern und Abgaben in Rechnung, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um erhobene Steuerzuschläge oder um neue Steuern und Abgaben handelt.
2.2 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen wird die Rechnung auf den Namen des Käufers mit Angabe des Bestellers ausgestellt und ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Erhalt der Rechnung sofort zahlbar. Die Begleichung der Rechnung erfolgt in der auf ihr angegebenen Währung. Der Verkäufer stellt dem Käufer für jede Produktbestellung einen pauschalen Mindestpreis von 60 Euro in Rechnung.  
2.3 Im Falle von Kunden, die über kein Kundenkonto beim Verkäufer verfügen und/oder ausstehende Beträge nicht beglichen haben, kann der Verkäufer die Lieferung der Produkte jederzeit bis spätestens zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung und im Falle von Ersatzteilen bis zu 48 Stunden nach Eingang der Bestellung an die Bedingung einer Vorauszahlung knüpfen. Ebenso kann der Verkäufer für jeden Käufer Höchstgrenzen für ausstehende Beträge festlegen und insbesondere im Falle der verschlechterten Kreditwürdigkeit des Käufers bestimmte, den bestehenden Risiken entsprechende Garantien verlangen. Die Zahlungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers in keinem Fall und auch nicht im Falle von durch den Käufer erhobenen Beanstandungen ausgesetzt oder in irgendeiner Weise verrechnet werden.
2.4 Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung ist der Verkäufer unbeschadet jeder darüber hinausgehenden Klagemöglichkeit oder Geltendmachung von Schadensersatzforderungen berechtigt, alle Lieferungen und/oder offenen Bestellungen nach einer an den Käufer gesendeten und für eine Dauer von 15 Tagen fruchtlos gebliebenen Zahlungsaufforderung auszusetzen bzw. zu stornieren. Jeder nicht zur auf der Rechnung vermerkten Fälligkeit beglichene Betrag führt zur unverzüglichen Erhebung einer auf einfache Forderung des Verkäufers zahlbaren Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes pro Woche des Verzugs. Darüber hinaus ist für die Beitreibungskosten eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Euro zu entrichten (oder gleichwertiger Betrag in der entsprechenden Landeswährung).  
2.5 Unbeschadet der Bestimmungen unter 2.4 führt in den Fällen, in denen der Verkäufer dem Käufer oder einem Darlehensgeber einen Fälligkeitsplan zugestanden hat, jede Nichtbegleichung eines fälligen Betrages ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Zahlungsaufforderung zur unverzüglichen Fälligkeit der gesamten Forderung, zuzüglich einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Betrages der betreffenden Bestellung. Darüber hinaus werden auch sämtliche weiteren zahlbaren Beträge, die insbesondere für andere Lieferungen oder Bestellungen zu entrichten sind, unverzüglich fällig. Unbeschadet der Möglichkeit weiterer Schadensersatzforderungen erstattet der Käufer dem Verkäufer in einem solchen Fall außerdem alle für die Beitreibung seiner Forderung aufgewendeten Kosten und Honorare.
2.6 Alle Sendungen des Verkäufers werden unabhängig von der vom Käufer gewünschten Versandart entweder pauschal oder zu den tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.  Alle die Lieferung betreffenden Sonderwünsche werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Lieferkosten und -fristen


3.1 Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Produkte dem Käufer ohne die Erledigung der für die Ausfuhr erforderlichen Zollformalitäten und ohne Verladung auf ein für den Transport benötigtes Fahrzeug auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Ort (Werkstatt, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung gestellt wurden. Der Verkäufer kann jedoch auf Wunsch und Kosten des Käufers die Verladung und den Transport der Produkte organisieren.  
3.2 Mit Ausnahme der in den besonderen Bedingungen genannten verbindlichen Lieferfristen werden die Lieferfristen für Maschinen in der Bestellbestätigung so genau wie möglich, nicht jedoch verbindlich angegeben. Ersatzteilbestellungen werden in der Regel am Tag ihres Eingangs oder im Falle des Eingangs an einem arbeitsfreien Tag am ersten darauffolgenden Werktag bearbeitet. Der Versand des bestellten Produkts erfolgt so schnell wie möglich, sodass angesichts dieser unverzüglichen Bearbeitung keine Empfangsbestätigung ausgestellt wird. Eine Verzögerung rechtfertigt keine Stornierung der Bestellung.
3.3 Der Käufer kann den Verkäufer spätestens 30 Arbeitstage vor der geplanten Lieferung der Produkte schriftlich um einen Aufschub der Lieferung um bis zu 90 Arbeitstage bitten. Im Falle eines über diese Dauer hinausgehenden Aufschubes werden dem Käufer Lager- und Versicherungskosten in Rechnung gestellt.
3.4 Sofern die besonderen Bedingungen keine anderslautenden Vereinbarungen enthalten, sind Rücksendungen von Ersatzteilen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich. Die Rücksendung an den Verkäufer muss kostenfrei erfolgen und darf nur neue Produkte in einwandfreiem Zustand umfassen. Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Verbrauchsmaterialien oder spezifischen Teilen (Farbe, Sonderbestellung) ist nicht möglich.
3.5 Die Rückerstattung für zurückgesendete Ersatzteile erfolgt durch Gutschrift nach einem Abzug von 15 % für innerhalb von 15 Tagen erfolgende Rücksendungen. Für nach 15 bis 30 Tagen erfolgende Rücksendungen wird ein Abzug von 50 % einbehalten. Nach diesem Zeitraum ist keine Rückerstattung mehr möglich. Auch für Ersatzteile mit einem Stückpreis von unter 60 Euro kann keine Rückerstattung gewährt werden.
3.6 Jedwede Beanstandung offensichtlicher Mängel oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte mit den bestellten Produkten und/oder dem Lieferschein ist auf dem Transportbeleg zu vermerken und dem Verkäufer innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein zu bestätigen. Andernfalls gilt die Lieferung automatisch als konform und es kann keine Beanstandung mehr berücksichtigt werden. In allen Fällen einer Beanstandung obliegt es dem Käufer, alle erforderlichen Schritte gegenüber dem Frachtführer zu unternehmen.

Transport – Gefahrenübergang


4.1 Ungeachtet der nachstehenden Eigentumsvorbehaltsklausel erfolgt der die Produkte betreffende Gefahrenübergang und die Übertragung der Verantwortung für alle durch die Produkte verursachten oder an ihnen entstandenen Schäden vom Verkäufer auf den Käufer: (i) für Ersatzteile je nach Fall mit ihrer Bereitstellung durch den Beförderer oder den Verkäufer, (ii) für Maschinen, sobald der Verkäufer die betreffende Maschine dem Käufer oder einer von ihm benannten Person bereitgestellt hat und noch vor der am vereinbarten Bestimmungsort erfolgenden Entladung von dem für ihre Beförderung verwendeten Fahrzeug.
4.2 Im Falle einer Lieferung am Standort des Verkäufers erfolgt der Transport der Produkte auf Gefahr des Käufers, der auch dann für alle während des Transports oder der Be- und Entladung eintretenden Schäden und Verluste verantwortlich ist, wenn diese Vorgänge vom Verkäufer durchgeführt werden.
4.3 Der Versand der Produkte erfolgt gemäß den in Artikel 2.6 definierten Preisbedingungen.

Eigentumsvorbehalt


5.1 Unbeschadet des Gefahrenübergangs bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung des Preises und aller Nebenkosten Eigentümer der Produkte.
5.2 Der Käufer hält die Produkte bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge in einem einwandfreien Betriebs- und Nutzungszustand. Insbesondere verpflichtet er sich, bei ihrer Verwendung die vom Verkäufer in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung erteilten Anweisungen zu befolgen.  
Solange dem Verkäufer nicht der gesamte Verkaufspreis gezahlt wurde, ist es dem Käufer untersagt, die Produkte aus welchem Grund auch immer weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder das Eigentum an ihnen als Sicherheit an einen Dritten zu übertragen.
Die einfache Übergabe eines eine Zahlungsverpflichtung begründenden Titels ist keine Zahlung im Sinne dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und die ursprüngliche Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer bleibt mit allen damit verbundenen Sicherheiten einschließlich des Eigentumsvorbehalts bis zur tatsächlichen und vollständigen Zahlung bestehen.
5.3 In seiner Eigenschaft als Halter muss der Käufer die Produkte ab dem Zeitpunkt der Lieferung und bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises versichern und dem Verkäufer auf erstes Verlangen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich über jedwede das Produkt betreffende Pfändung oder sonstige Maßnahme eines Dritten unterrichten, damit der Käufer Widerspruch einlegen und seinen Anspruch auf Herausgabe des Produkts geltend machen kann.

Garantie und Ersatzteile


6.1 Der Käufer wird über die unter dem folgenden Link einsehbaren Garantiebestimmungen unterrichtet und bestätigt, sie zur Kenntnis genommen zu haben:
https://en.calameo.com/read/00452401401b94d986bac
Die anzuwendenden Garantiebestimmungen sind jene, welche zum Zeitpunkt der vom Verkäufer übermittelten Auftragsempfangsbestätigung gültig sind.

Datenschutz


7.1 Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht und erklärt sich damit einverstanden, dass das Produkt mit Sensoren ausgestattet sein kann, die es Haulotte ermöglichen, seine Position zu bestimmen und einige seiner Bewegungen und die von bestimmten Sensoren gesammelten Informationen zu kennen.  
Der Käufer unterrichtet hierüber auch die Nutzer des Produkts und im Falle seines etwaigen Weiterverkaufs auch den Käufer und holt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, deren Zustimmung zur Erhebung dieser Daten ein.
7.2 Die Erhebung dieser Daten erfolgt aus rein technischen Gründen und geht mit keiner Kontrolle oder Überwachung der durchgeführten Arbeitsgänge einher.  
Der Käufer muss sich strikt an das mit dem Produkt gelieferte Bedienungs- und Wartungshandbuch halten.
7.3 Der Käufer kann sein Auskunftsrecht und das Recht auf Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten durch die Versendung eines einfachen Schreibens an die folgende Adresse wahrnehmen:  Haulotte  GROUP - Quartier Serve Bourdon – 42420 LORETTE, Frankreich, oder per E-Mail an die folgende Adresse: rgpdcompliance@haulotte.com

Haftung – Beschränkung


8.1 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Käufer die Haftung des Verkäufers nur im Falle direkter Sachschäden geltend machen kann und dass die vom Verkäufer zu zahlende Entschädigung nicht den vom Käufer tatsächlich für den Erwerb der Produkte gezahlten Preis übersteigen darf.
8.2 In Abweichung von den allgemeinrechtlichen Bestimmungen vereinbaren der Verkäufer und der Käufer, dass sich die die Verkäuferhaftung betreffende Verjährungsfrist gemäß diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen auf höchstens 18 Monate beläuft.

Höhere Gewalt und Haftungsbefreiung


9.1 Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn er aus sich seinem Willen entziehenden Gründen, Tatsachen oder Umständen daran gehindert wird, seine Verpflichtungen oder Zusagen ganz oder teilweise zu erfüllen, und insbesondere, wenn die auf die kontinuierliche Verbesserung der Maschinensicherheit abzielenden Empfehlungen vom Käufer nicht eingehalten werden.
9.2 Vertragsgemäß sind die folgenden Umstände als Fälle höherer Gewalt zu betrachten, die ohne eine für den Käufer bestehende Möglichkeit des Rückgriffs ein Erlöschen oder eine Aussetzung der Verpflichtungen des Verkäufers begründen: die Produktion und die Lagerung seiner Produkte beeinträchtigende Unfälle, der ganz oder teilweise erfolgende Ausfall der Lieferung von Rohstoffen oder Energie und insbesondere ein Ausfall des Spediteurs, Brand, Überschwemmung, Maschinenbruch, General- oder Teilstreik, behördliche Entscheidungen, Drittverschulden, Krieg sowie jedes externe Ereignis, durch das die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers verzögert, verhindert oder unwirtschaftlich werden kann.

Gerichtsstand und geltendes Recht


10.1 Die die wechselseitigen Verpflichtungen der Parteien verbindlich regelnden Bestimmungen setzen sich aus den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und allen ausdrücklich akzeptierten besonderen Bedingungen zusammen.
10.2 Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Verkäufers.  
10.3 Alle nicht in den vorliegenden Vertragsbedingungen behandelten Fragen im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen und den von ihnen geregelten Verkäufen unterliegen dem örtlichen Recht oder gegebenenfalls dem Recht des jeweiligen Bundesstaates. 

Besondere Regelungen für über die Website www.myhaulotte.com erfolgende Bestellungen  


11.1 Bestimmte vom Verkäufer vertriebene Ersatzteile sind über die Website myhaulotte.com (nachstehend die Website) erhältlich. Der Zugang zu dieser Website ist gewerblichen Kunden vorbehalten, die vom Verkäufer bereits als Kunden geführt werden.
11.2 Durch die Nutzung der Website erklärt sich der Nutzer mit der vollumfänglichen und vorbehaltlosen Anerkennung aller Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen einverstanden.
11.3 Der Verkäufer verpflichtet sich, die von den Käufern auf der Website mitgeteilten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Informationen sind vertraulich. Sie werden von seinen innerbetrieblichen Abteilungen lediglich zur Bearbeitung der Bestellung des Käufers und zur Verbesserung und Personalisierung der Kommunikation, insbesondere durch Newsletter und Informations-E-Mails, verwendet.
11.4  In jedem Fall kann der Käufer sein Recht auf Einsichtnahme in die Datei und auf Berichtigung oder Löschung der ihn betreffenden Informationen ausüben, indem er seinen diesbezüglichen Antrag mit einfachem Schreiben an die folgende E-Mail-Adresse sendet:  rgpdcompliance@haulotte.com

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